Hei fannt dir den offiziellen Avis vum Aktiounskomitee.

WEIDER DOKUMENTER

Den 20. Mäerz gouf de Projet de Loi 6670 vum Claude Meisch an der Chamber deposéiert (–> Link 6670). En kriteschen Dossier zu deem Gesetzestext stellt den Avis vun der CSL duer (–> Den Avis als PDF). Eng Sammlung u Kritikpunkten um 6670-Gesetz an un der Art a Weis wéi d’Regierung den Diskurs feiert gouf och vum Aktiounskomitée zesummengestallt (–> Link Kritiken). Zousätzlech gett et eng Iwwersiicht mat deenen eenzelnen kriteschen Statements vun ennerschiddlichen Organisatiounen ass op der Bündnissäit.

ZESUMMEFAASSUNG

Eng grafesch Iwwersiicht resuméiert kuerz mä gutt, ëm wat et geet.

En gudden Iwwerbléck zur Entwécklung vun de Studiebäihëllefen an den zentralen Kritikpunkten um 6670 huet d’UNEL zesummegefaasst:

GESCHICHTE

Vor 2010: Studierende erhalten Kindergeld in Höhe von bis zu 3.793,2 Euro/Jahr. Studierende erhalten zusätzlich je nach Einkommen der Eltern eine Studienbeihilfe in Höhe von bis zu 4.900 Euro/Jahr. Studierende, die in Regelstudienzeit ihr Bachelor-Studium bzw. Master-Studium erfolgreich absolvieren erhalten eine Prämie (Prime d’encouragement) in Höhe von 1.000 Euro (Bachelor) bzw. 2.000 Euro (Master). Außerdem gibt es eine Steuervergünstigung für Kinder (Boni d’enfants) in Höhe von 922,5 Euro/Jahr.
2010: Kindergeld, “Boni d’enfants” sowie “Prime d’encouragement” werden für volljährige Studierende abgeschafft, im Gegenzug gibt es, für alle in Luxemburg lebenden Studierenden und unabhängig vom Einkommen der Eltern, eine Studienbeihilfe in Höhe von 6.500 €/Jahr. Studierende können zusätzlich ein Kredit in Höhe von bis zu 6.500 €/Jahr (fester Zinssatz von 2%) aufnehmen. In Härtefällen (z.B. im Falle einer Behinderung) bekommen Studierende zusätzlich noch eine Beihilfe in Höhe von 500€ sowie einen Kredit in Höhe von 500€.
Juni 2013: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt, dass die bestehende Studienbeihilfe mit europäischem Recht nicht vereinbar ist, da Kinder von Grenzgänger*innen von den Studienbeihilfen ausgeschlossen werden.
Juli 2013: Als Übergangslösung wird die bestehende Studienbeihilfe auf die Kinder der Grenzgänger*innen ausgeweitet.
Februar 2014: Hochschulminister Meisch präsentiert auf einer Pressekonferenz ein neues Studienbeihilfe-Modell.

ALTES MODELL

Basisbeihilfe: 6.500 €
Kredit: bis zu 6.500 €
Studiengebühren: Die Studiengebühren werden bis zu 3.700€ zurückerstattet davon werden jeweils 50% als Beihilfe ausbezahlt und 50% als Kredit.
Härtefall-Regelung: 500€ als Beihilfe + 500€ als Kredit
Dauer der Unterstützung:
Bachelor: Regelstudienzeit + 1 Jahr
Master: Regelstudienzeit + 1 Jahr

VORSCHLAG CLAUDE MEISCH

Basisbeihilfe: 2.000€
Mobilitätsbeihilfe: 2.000€ wird ausbezahlt wenn der*die Studierende im Ausland lebt und dort Miete bezahlt
Sozialbeihilfe: 0 – 2.500€ gestaffelt, abhängig vom Einkommen der Eltern
0 – 1   xMindestlohn : 2.500€
1 – 2   xMindestlohn : 2.000€
2 – 3   xMindestlohn : 1.500€
3 – 4   xMindestlohn : 1.000€
4 – 4,5 xMindestlohn :   500€
Studiengebühren: Die Studiengebühren werden bis zu 3.700€ zurückerstattet davon werden jeweils 50% als Beihilfe ausbezahlt und 50% als Kredit.
Härtefälle:  500€ als Beihilfe + 500€ als Kredit
Kredit: bis zu 6.500€ (variabler Zinssatz von maximal 2%)
Dauer der Unterstützung:
Bachelor: Regelstudienzeit + 1 Jahr
Master: 2 Jahre

KRITIK

Basis:
Der Basisbetrag von 2.000€/Jahr bedeutet, dass viele Studierende nur 160€/Monat zum Leben haben. Der Kindergeld-Betrag für alle Studierende belief sich vor der Reform 2010 auf bis zu 3.793,20€/Jahr (316€/Monat), d.h. fast doppelt so hoch wie der Vorschlag vom Ministerium.
Der Vorschlag stellt also eine massive Kürzung der bisherigen Studienbeihilfen dar und führt dazu, dass viele potenzielle Studierende sich kein Studium mehr leisten können.

Mobilität:
Studierende, die an der Universität Luxemburg studieren, werden benachteiligt, da sie keine Mobilitätsbeihilfe erhalten, wenn sie nicht mehr zu Hause leben. Das Gleiche gilt für Studierende aus Grenzgänger*innenfamilien, die im Land ihres Hauptwohnsitzes studieren (Beispiel: Studierender, der in Berlin studiert, aber seinen Hauptwohnsitz in Trier hat).
Die Mobilitätsklausel muss für alle Studierende gelten, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, unabhängig von ihrem Studienort.

Sozial:
Die im Haushalt lebenden Kinder werden nicht in die Berechnung einbezogen. Eine Familie mit 3 Kindern braucht jedoch mehr Geld zur Studienunterstützung als eine Familie mit nur einem Kind.

Kredit:
Studierende dürfen nicht dazu veranlasst werden sich schon während des Studiums zu verschulden. Wobei der Kredit von vorne herein ein Geschenk an die Banken war, ist er doch für verschiedene Studierende bereits bei einer Beihilfe von 6.500€ unerlässlich. Nun stelle mensch sich vor wie hoch die Verschuldung der Studierenden wird wenn sie nur noch 2.000€ als Beihilfe bekommen.

Verkürzung der Master-Regelstudienzeit:
Das Ministerium will den Studierenden nur noch 2 Jahre für das Master-Studium gewähren, darüber hinaus kann der*die Studierende ein Jahr lang die Summe der Beihilfe als Kredit aufnehmen. Abgesehen davon, dass nicht jeder Master 2 Jahre dauert, stehen wir kritisch gegenüber dem Gedanken Studierenden zeitlich in ihrem Studium zu begrenzen. Im Bachelor wird oft das Argument genutzt, dass ein Studierender die Zeit haben sollte sich um zu orientieren, im Master jedoch ist es wichtig die Zeit zu haben sich mit gewissen Themen tiefgründiger auseinander zu setzen. Im Allgemeinen sind verlängerte Studienzeiten in der heutigen Zeit nicht als Zeitverschwendung oder Faulheit der Studierenden zu betrachten, da in vielen Studienrichtungen und an vielen Studienplätzen der Inhalt der gleiche geblieben ist, die Zeitspanne jedoch verkürzt wurde durch den Bologna Prozess.