GESCHICHTE

Vor 2010: Studierende erhalten Kindergeld mit diversen Zulagen in Höhe von bis zu 3.793,2 Euro/Jahr. Studierende erhalten zusätzlich je nach Einkommen der Eltern eine Studienbeihilfe in Höhe von bis zu 4.900 Euro/Jahr. Studierende, die in Regelstudienzeit ihr Bachelor-Studium bzw. Master-Studium erfolgreich absolvieren erhalten eine Prämie (Prime d’encouragement) in Höhe von 1.000 Euro (Bachelor) bzw. 2.000 Euro (Master). Außerdem gibt es eine Steuervergünstigung für Kinder (Boni d’enfants) in Höhe von 922,5 Euro/Jahr.

2010: Kindergeld, “Boni d’enfants” sowie “Prime d’encouragement” werden für volljährige Studierende abgeschafft, im Gegenzug gibt es, für alle in Luxemburg lebenden Studierenden und unabhängig vom Einkommen der Eltern, eine Studienbeihilfe in Höhe von 6.500 €/Jahr. Studierende können zusätzlich ein Kredit in Höhe von bis zu 6.500 €/Jahr (fester Zinssatz von 2%) aufnehmen. In Härtefällen (z.B. im Falle einer Behinderung) bekommen Studierende zusätzlich noch eine Beihilfe in Höhe von 500€ sowie einen Kredit in Höhe von 500€.

Juni 2013: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt, dass die bestehende Studienbeihilfe mit europäischem Recht nicht vereinbar ist, da Kinder von Grenzgänger*innen von den Studienbeihilfen ausgeschlossen werden.

Juli 2013: Als Übergangslösung wird die bestehende Studienbeihilfe auf die Kinder der Grenzgänger*innen ausgeweitet.

Februar 2014: Hochschulminister Meisch präsentiert auf einer Pressekonferenz ein neues Studienbeihilfe-Modell.

Mai 2014: Hochschulminister Meisch kündigt erste Veränderungen am Gesetzestext 6670 an.

AKTUELLES „MODELL BILTGEN“

Basisbeihilfe: 6.500 €
Kredit: bis zu 6.500 €
Studiengebühren: Die Studiengebühren werden bis zu 3.700€ zurückerstattet davon werden jeweils 50% als Beihilfe ausbezahlt und 50% als Kredit.
Härtefall-Regelung: 500€ als Beihilfe + 500€ als Kredit
Dauer der Unterstützung:
Bachelor: Regelstudienzeit + 1 Jahr
Master: Regelstudienzeit + 1 Jahr

GEPLANTES „MODELL 6670“

Basisbeihilfe: 2.000€
Mobilitätsbeihilfe: 2.000€ wird ausbezahlt wenn der*die Studierende im Ausland lebt und dort Miete bezahlt
Sozialbeihilfe: 0 – 2.500€ gestaffelt, abhängig vom Einkommen der Eltern
0 – 1 xMindestlohn : 2.500€
1 – 2 xMindestlohn : 2.000€
2 – 3 xMindestlohn : 1.500€
3 – 4 xMindestlohn : 1.000€
4 – 4,5 xMindestlohn : 500€
Studiengebühren: Die Studiengebühren werden bis zu 3.700€ zurückerstattet davon werden jeweils 50% als Beihilfe ausbezahlt und 50% als Kredit.
Härtefälle: 500€ als Beihilfe + 500€ als Kredit
Kredit: bis zu 6.500€ (variabler Zinssatz von maximal 2%)
Dauer der Unterstützung:
Bachelor: Regelstudienzeit + 1 Jahr
Master: Regelstudienzeit

Erste Veränderungsvorschläge der Regierung:
– Die Sozialbeihilfe wird von 2500 auf 3000€/Jahr erhöht, die Stafflung wird verändert (Details zur Stafflung gibt es allerdings noch nicht)
– Zu den übrigen Säulen kommt eine „Familienbeihilfe“: Sobald mehr als ein Geschwisternteil studiert, haben alle studierende Geschwister ein Anrecht auf 500€/Jahr zusätzlich.
– Der Kredit kann um den Betrag der nicht gewährten Sozialbeihilfe erhöht werden.
– Die Dauer der Unterstützung wird für diejenigen Masterstudierende, die ihr Bachelorprogramm in der Regelstudienzeit abgeschlossen haben auf Regelstudienzeit + 1 Jahr erweitert.