Niewt villen Detail Fuerderungen an Kritiken, op déi den Aktiounskomitee a sengem Avis ageet, sinn des eis 10 Mindestfuerderungen un d’Regierung.
– Ausarbeitung einer Studie welche die realen Lebenshaltungskosten, die sozio-ökonomische Realität der Studierenden, die Studienbedingungen und den Impakt der vorherigen Reform ermitteln sollte.
– Die Basisunterstützung deutlich erhöhen um somit die Autonomie der Studierenden zu garantieren und eine erhebliche Verschlechterung gegenüber 2010 zu verhindern. Die genaue Höhe der Basisunterstützung sollte sich an der Höhe des Kindergelds orientieren und hängt von der Umsetzung der anderen Forderungen ab.
– Die Mobilitätszulage nicht an das Verlassen des Heimatlandes koppeln. Um die Autonomie zu fördern und Diskriminierung zu verhindern, sollte dieser Teil der Beihilfe alleine an das Zahlen von Miete gebunden sein.
– Die soziale Unterstützung muss ein Zusatz sein, der nach anderen Kriterien vergeben werden muss, wie denen, die das Gesetz 6670 zur Zeit vorsieht. Zumindest müsste die Anzahl der Kinder einbezogen und das Einkommenskritierium auf Basis einer Impaktstudie überarbeitet werden.
– Der Kredit sollte um den jeweils nicht erhaltenen Teil der sozialen Unterstützung erhöht werden können. Die Höhe des Zinssatzes sollte unter dem z.Z. marktüblichen Zinssatz von 2 % liegen. Die Rückzahlungsmodalitäten des Kredites sollten nach sozialen Kriterien überarbeitet werden.
– Dauer der Unterstützung auch für Masterprogramme über Regelstudienzeit + ein Jahr
– Die Härtefallzulage („situation grave et exceptionnelle“) muss klar definiert werden. Hier wäre eine nicht ausschließliche Liste von Kriterien und Situationen denkbar.
– Alle Beträge der Studienbeihilfe indexieren und regelmäßig an die Inflation anpassen.
– Für die Behörde CEDIES muss eine geeignete personelle Ausstattung garantiert werden, damit die im Gesetz vorgesehen Fristen auch eingehalten werden können.
– Bedarfsgerechte Unterstützung von PhD-Studierenden garantieren.