5857 Unterschriften gegen die geplanten Kürzungen bei den Studienbeihilfen.

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Am 30. März, also eine Woche nachdem Claude Meisch seinen Gesetzestext im Parlament deposierte, starteten UNEL, LUS und Richtung22 eine Petition, die bis zum heutigen Abgabetermin in der Chamber (11:30 Uhr – die Presse ist herzlich eingeladen!) von 5.857 Menschen unterschrieben wurde.

Durch die Petition unterstützen alle Unterzeichnenden drei Hauptforderungen:
– Die Basisbeihilfe muss sich an den realen Lebenshaltungskosten der Student*innen orientieren. Die von Minister Meisch geplanten 2.000 €/Jahr sind deutlich zu niedrig angesetzt.
– Die Mobilitätsbeihilfe muss an das Bezahlen einer Miete gekoppelt sein, anstatt an das Verlassen des Landes, in welchem mensch seinen Hauptwohnsitz hat.
– Die sozial gestaffelte Beihilfe sollte sich an mehreren Kriterien orientieren und nicht nur das Einkommen der Eltern des Studierenden in Betracht ziehen. Zumindest die Anzahl der im Haushalt lebenen Kinder sollte berücksichtigt werden.

Die Petition richtet sich sowohl an Minister Meisch, wie auch an die weiteren verantwortlichen politischen Akteure: An die Regierung, an die zuständige Chamberkommission und an die einzelnen Parlamentarier*innen, die schlussendlich über diese Reform abstimmen werden. „Diese Petition ist ein starkes Zeichen dafür, dass viele Menschen sich auch inhaltlich mit dem Protest auseinander gesetzt haben und konkrete Forderungen unterstützen“ stellt Max Bintener vom Aktionskomitee fest. Damit ist die Abgabe dieser Petition auch ein Appell an Claude Meisch, der kürzlich medial bekannt gab, die Forderungen der Streikenden nicht zu kennen, sich die Mühe zu machen zuzuhören.

Drei zentrale Forderungen, zu denen Claude Meisch noch nicht öffentlich Stellung bezogen hat, sind also bereits seit dem 30. März bekannt. Die UNEL präsentierte gleichzeitig eine Übersicht der Entwicklung der Studienbeihilfen von vor 2010 bis heute und legte einen Kompromissvorschlag zur Verbesserung des Gesetzestextes 6670 auf den Tisch.

„Die intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext und die enge Zusammenarbeit mit vielen anderen Organisationen sowie die Veröffentlichung weiter Dossiers (u.a. die Stellungnahme der Salariatskammer (CSL), welche schon seit einigen Wochen öffentlich ist) führte zudem dazu, dass in den letzten Wochen ein noch wesentlich größeres Bild über die fatalen Konsequenzen des Gesetzestextes entstand.“, erklärt Mona Steinmetzer, „Aus diesem Grund arbeitet das Aktionskomitee an einer weiteren offiziellen Stellungnahme mit einer detaillierten Analyse des Gesetzes und konkreten Verbesserungsvorschlägen.“

Diese Stellungnahme soll in die reguläre Beratungsprozedur der Chamber eingereicht werden und stellt somit eine der Pisten dar, auf denen das Aktionskomitee weiter aktiv bleibt. „Zusätzlich erhoffen wir uns als Reaktion auf die eingereichte Petition eine Einladung zu einer öffentlichen Sitzung der zuständigen Chamberskommission“ so Tessy Troes vom Aktionskomitee. „Daneben sind wir dabei, einen öffentlichen Diskussionsabend vorzubereiten, zu dem wir den Bildungsminister einladen werden.“

Das Aktionskomitee 6670

– Link zur Petition